4% auf 300.000 EUR §7 Abs. 4 S. 2 EStG + Gutachten
+ 6.520 EUR / Jahr mehr AfA
Bei 35% Grenzsteuersatz = ~2.282 EUR weniger Steuern PRO JAHR · über 25 Jahre = 57.050 EUR Ersparnis
Gutachterkosten ca. 1.200 EUR (selbst WK!) → Rendite >1.000%
34
KI-Analysen
6
Strategien
254
Belege eingereicht ✅
27
Darlehen-Dateien
22
Nebenkosten-Dateien
7
BFH-Urteile
--
Paperless Dokumente
--
Tage bis EST 2021 (24.03.)
–
Paperless-bestätigt ✅
149.000 €
FA fordert mindestens
+27.139 €
Überschuss 🎯
📬 Einreichung 17.03.2026 — ABGESCHLOSSEN ✅
11 ZIPs
E-Mail-Pakete
254
Belege gesendet
4 Briefe
formell gesendet
224.000 €
Sanierungskosten
⚠️ EST 2021: Frist 24.03.2026📋 EST 2022: Frist 30.04.2026📊 SV-Gutachten: 30.06.2026❌ Volter 73K: Belege fehlen!
Finanzielle Gesamtwirkung ueber 10 Jahre
+65.200
EUR mehr AfA (10 Jahre)
+22.820
EUR Steuerersparnis (10 J., 35%)
-1.200
EUR Gutachtenkosten (= WK!)
>1.000%
Rendite auf Gutachteninvestition
OG Wohnung — Ex-Frau (Gopitha)
2019 — Sept 2025: Ehewohnung (kein Mietvertrag)
Scheidung
Okt 2025 — heute: Mietvertrag 700 EUR/mo
Bis Sept 2025
Kostenlos (Unterhalt / Ehewohnung)
Keine Mieteinnahmen, ABER Werbungskosten trotzdem absetzbar
Ab Okt 2025
700 EUR / Monat (verbilligte Vermietung)
66%-Regel: 700 / 1.060 = 66% → Voller WK-Abzug
2.100 EUR
Jahresmiete 2025 (Okt-Dez)
8.400 EUR
Jahresmiete 2026 (12 Monate)
~1.060 EUR
Ortsuebliche Miete ~70m2
ACHTUNG: Unter 66% der Ortsmiete = kein voller Werbungskostenabzug! Ortsuebliche Miete Pfronten ~70m2 = ca. 1.060 EUR/mo (Mietspiegel pruefen!)
Anlage V Export (ELSTER XML)
Generiert eine XML-Datei mit Mieteinnahmen und Werbungskosten fuer die Steuererklaerung
Eigenleistungen (abgelehnt) vs. Unsere Strategien
800 EUR
Eigenleistungen 40k x 2% AfA
➡
8.376 - 13.110 EUR
Unsere 6 Strategien pro Jahr
10 - 16x mehr als die abgelehnten Eigenleistungen!
6 Strategien gegen das Finanzamt
Alle Hebel die MEHR bringen als die abgelehnten 40.000 EUR Eigenleistungen
KI-Analysen
34 umfassende Analysen zu allen steuerrechtlichen Aspekten
Muskelhypothek / Eigenleistungen
Warum die Ablehnung KEIN Rueckschlag ist - und was BESSER funktioniert
Das Finanzamt hat formal RECHT
Paragraph 255 Abs. 2 HGB: Nur tatsaechliche Geldabfluesse = Herstellungskosten BFH IX R 58/81 (01.10.1985): "Eigenleistungen in Form eigener Arbeitsleistung sind keine Werbungskosten"
Diese Rechtslage ist seit 70 Jahren gefestigt. Wir akzeptieren das.
ABER: Unsere Alternativen bringen 10-16x MEHR!
Was trotzdem absetzbar ist:
Materialkosten = 100% absetzbar!
Auch wenn Material selbst verbaut wurde: Der Materialpreis ist eine tatsaechliche Ausgabe und damit zu 100% Herstellungskosten.
BFH IX R 73/91 | Muelldeponie, Baumarkt, Anhaenger, FeWo-Einrichtung, Mietersuche
Restnutzungsdauer = DER Gamechanger
Statt 2% AfA auf 50 Jahre: Mit Gutachten 4-5% auf 20-25 Jahre. Bei ueber 125 Jahre altem Gebaeude (Bj. vor 1900) absolut realistisch!
+8.000 - 12.000 EUR/Jahr
BFH IX R 25/19 + BFH IX R 14/23 | Paragraph 7 Abs. 4 S. 2 EStG
Formulierung fuer das Finanzamt:
"Wir nehmen zur Kenntnis, dass Eigenleistungen in Form eigener Arbeitskraft gemaess der gefestigten BFH-Rechtsprechung nicht als Herstellungskosten zu beruecksichtigen sind.
Wir weisen jedoch darauf hin, dass die Herstellungskosten sich nicht nur aus der eigenen Arbeitsleistung, sondern aus folgenden tatsaechlich angefallenen Aufwendungen zusammensetzen:
1. Handwerkerrechnungen: 149.042 EUR
2. Materialkosten (Einzelaufstellung anbei): [BETRAG] EUR
3. Fahrtkosten zur Baustelle (BFH IX R 73/91): [BETRAG] EUR
4. Sonstige Herstellungsnebenkosten: [BETRAG] EUR
Zudem beantragen wir die Beruecksichtigung einer verkuerzten Restnutzungsdauer gemaess Paragraph 7 Abs. 4 Satz 2 EStG. Ein Sachverstaendigengutachten ist beauftragt und wird nachgereicht."
BFH-Urteile - Unsere rechtliche Munition
Alle relevanten Bundesfinanzhof-Entscheidungen fuer unseren Fall
Urteile FUER uns
Urteil
Datum
Kernaussage
Wirkung
BFH IX R 14/23
23.01.2024
Jede sachverstaendige Methode fuer Restnutzungsdauer zulaessig. FA darf Gutachten NICHT pauschal ablehnen!
Gutachten = rueckwirkendes Ereignis nach Paragraph 175 AO
FUER UNS
Urteile GEGEN uns (akzeptiert)
Urteil
Datum
Kernaussage
Status
BFH IX R 58/81
01.10.1985
Eigenleistungen in Form eigener Arbeitskraft nicht absetzbar
Akzeptiert
BMF 14.01.2021
14.01.2021
Kein Paragraph 35c bei KfW-Foerderung
Akzeptiert
Sachverstaendige Ostallgaeu / Kaufbeuren
Regionale Gutachter fuer Restnutzungsdauer nach Paragraph 7 EStG
Warum regionaler Sachverstaendiger?
1. Objektbezogene Begutachtung: Ortsbesichtigung, Bauzustand, Konstruktionsanalyse
2. Hoehere Anerkennung beim FA: Real taetige Sachverstaendige > Online-Gutachten
3. Nachvollziehbarkeit: Nach ImmoWertV mit Bauanalyse und RND-Ableitung
Martin Hirsch
Germaringer Str. 12a, 87666 Pforzen
Immobilienbewertung
Klaus A. Braun
Stefanstal 15, 87600 Kaufbeuren
Wertermittlung bebauter Grundstuecke
Knittel
Siedlungsstr. 5, 87600 Kaufbeuren
Individuelle Objektanalyse
Werner Schreck
Christoph-Walch-Str. 5, 87600 Kaufbeuren
Bautechnische Zustandsbewertungen
Wertgutachten Schatz
Sonneneck 8, 87640 Biessenhofen
Verkehrswert-/Substanzgutachten
Wolfgang Wendel
Weiherweg 39, 87600 Kaufbeuren
Immobilienbewertung
SCHORER + WOLF
Sudetenstr. 35a, 87600 Kaufbeuren
Groessere Sachverstaendigenorganisation
Ablauf der Beauftragung
Sachverstaendigen kontaktieren und Termin vereinbaren
Grundstück vs. Gebäude — AfA-Basis Aufschlüsselung
Gesamtwert Immobilie687.840 EUR
66K
621.840 EUR
Grundstück: 66.000 EUR — NICHT abschreibbar!
Gebäude-AfA-Basis: 621.840 EUR
Vergleich: Finanzamt vs. Eigene Berechnung
AfA-Satz: 2,5% (§7 Abs.4 EStG) | BFH IX R 25/19 als Stütze
Finanzamt
Eigene Berechnung
Differenz
Gebäude-Basis
146.440 EUR
621.840 EUR
+475.400 EUR
AfA/Jahr (2,5%)
3.661 EUR
15.546 EUR
+11.885 EUR
AfA über 40 Jahre
146.440 EUR
621.840 EUR
+475.400 EUR
Steuerersparnis/Jahr*
~1.281 EUR
~5.441 EUR
+4.160 EUR
* bei 35% Grenzsteuersatz
Wichtiger Hinweis zur Grundstücks-/Gebäudeaufteilung
Grundstückswert (ca. 66.000 EUR) ist NICHT abschreibbar und muss vom Gesamtkaufpreis abgezogen werden.
Das Finanzamt hat möglicherweise einen zu hohen Grundstücksanteil angesetzt, was die AfA-Bemessungsgrundlage (Gebäude-Basis) künstlich reduziert.